Allgemeine Teilnahmebedingungen für Workshops und Angebote der Kinder-Akademie Fulda
Ich habe die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
Allgemeines
Vor der Anmeldung zu den Ferienworkshops oder anderen Angeboten der Kinder-Akademie Fulda bitten wir, die folgenden Hinweise zu beachten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
1. Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt über die Online-Plattform der Kinder-Akademie Fulda. Anmeldungen per E-Mail oder Telefon können nicht berücksichtigt werden.
- Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern sowie bei Minderjährigen von deren gesetzlichen Vertretern als verbindlich anerkannt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von deren gesetzlichen Vertretern vorzunehmen.
- Die Teilnahmegebühr wird bei Anmeldung fällig und ist über den aktuellen Zahlungsdienstleister zu dessen Bedingungen zu leisten.
- Eine Kontaktperson mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist für Notfälle bzw. als Sorgeberechtigter zu benennen.
- Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Bei fast allen Angeboten gibt es eine Warteliste. Wird ein Platz frei, so rückt automatisch der erste Platz der Warteliste nach.
2. Teilnahmegebühr
- Bei allen Veranstaltungen sind in der Teilnahmegebühr die in dem Ausschreibungstext beschriebenen Leistungen inbegriffen.
- Nebenabreden mit Mitarbeitern der Kinder-Akademie Fulda oder mit der Durchführung des Angebots beauftragten Personen, die den Umfang der in dem Ausschreibungstext beschriebenen Leistungen ändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Kinder-Akademie Fulda.
3. Anmeldebestätigung und Vertragsschluss
- Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des konkreten Ausschreibungstextes, der allgemeinen Leistungsbeschreibung zur Veranstaltung und der allgemeinen Vertragsbedingungen an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf.
- Bei einer voll belegten Veranstaltung wird der Teilnehmende auf die Warteliste gesetzt.
- Sind die in der Anmeldung getätigten Angaben fehlerhaft oder besteht aus anderen Gründen ein Ausschlussgrund für den Teilnehmer, kommt trotz eingegangener Buchungsbestätigung kein Vertrag zustande.
- Ist die Gebühr für den Workshop oder das Angebot bei Beginn der Veranstaltung noch nicht vollständig bezahlt, so besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. In diesem Fall gilt der Vertrag als storniert und es gelten die Stornobedingungen inkl. aller genannten Gebühren.
- Die Kinder-Akademie Fulda kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird gegenüber dem Vertragspartner spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt. Bereits erfolgte Zahlungen werden zurückerstattet.
4. Altersgruppen
- Die Teilnehmenden müssen bei Beginn der Veranstaltung der angegebenen Altersgruppe entsprechen.
- Ausnahmen können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gemacht werden.
5. Rücktritt, Stornierungsbedingungen und vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung
- Ein Rücktritt/eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 % erhoben, danach fallen die vollen Gebühren an. Ein außerordentlicher Rücktritt ist nur mit ärztlichem Attest kostenfrei möglich.
- Maßgebender Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
- Muss ein Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen, können Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistung und Verpflegung nicht erstattet werden.
- Muss ein Teilnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen (z. B. Heimweh, Krankheit, Ausschluss durch Fehlverhalten) die Veranstaltung vorzeitig verlassen, so haben die Sorgeberechtigten oder eine von diesen beauftragte Person den Teilnehmer vom Ort der Veranstaltung abzuholen. Ist eine Abholung durch die Sorgeberechtigten oder eine von diesen beauftragte Person nicht möglich, so haben diese die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen.
- Die Kinder-Akademie Fulda kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Für die Kosten und Organisation der Rückreise des betroffenen Teilnehmers gilt der vorige Punkt dieser Bestimmungen. Die Teilnahmekosten werden nicht erstattet.
- Eine Entschädigung entfällt im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB, d.h. wenn am Veranstaltungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Veranstaltung oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.
6. Haftung und Schadensfälle
- Die Kinder-Akademie Fulda schließt, soweit gesetzlich möglich, jede Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Teilnehmenden aus.
- Die Teilnehmenden haften für Schäden, die sie während des Workshops verursachen.
- Für Sachschäden, die die Teilnehmer während des Workshops verursachen, haften die Teilnehmer selbst bzw. bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Für Fälle, bei denen die Teilnehmer in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung einen Schaden erleiden oder Dritten einen Schaden zufügen, werden die Aufsichtspersonen und der Veranstalter von jeder Verantwortung freigestellt.
- Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe der dreifachen Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
7. Ermäßigung
- Der Förderverein der Kinder-Akademie Fulda e.V. unterstützt Familien und gewährt Rabatte auf ausgewählte Veranstaltungen. Die aktuellen Förderbedingungen sind beim Förderverein nachzulesen.
8. Datenschutz und Medienrechte
- Die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung verwendet. Die Datenschutzbestimmungen können Sie im Anmeldeportal einsehen.
- Fotos oder Filmaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, dürfen in Rundfunk, Fernsehen, Internet und Printmedien ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden. Bei einzelnen Veranstaltungen können Presseteams ohne Voranmeldung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Fotos und Filmaufnahmen machen, die dann im Rundfunk, Fernsehen, Internet und in Printmedien ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden. Erziehungsberechtigte erklären sich mit der Teilnahme ihres Kindes automatisch mit der Veröffentlichung von Fotos/Filmaufnahmen einverstanden.